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   BGH, 17.03.1966 - II ZR 250/63   

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https://dejure.org/1966,1293
BGH, 17.03.1966 - II ZR 250/63 (https://dejure.org/1966,1293)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1966 - II ZR 250/63 (https://dejure.org/1966,1293)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1966 - II ZR 250/63 (https://dejure.org/1966,1293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - Vorliegen eines Versicherungsvertrags - Leistung der Erstprämie - Schuldhafte Verzögerung der Annahme des Versicherungsantrags - Vorvertragliche Sorgfaltspflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1407
  • MDR 1966, 657
  • DB 1966, 698
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.02.1935 - VII 227/34

    Kann unter Umständen auch dann, wenn der Antrag auf Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1966 - II ZR 250/63
    In dem vom Reichsgericht (RGZ 147, 103, 110) entschiedenen Fall mag eine andere Beurteilung der Pflichten des Versicherers geboten gewesen, sein.
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Der Grundsatz, dass im Rahmen der cic für Verzögerungen bei der Vertragsannahme oder Vertragsablehnung in der Regel nicht gehaftet wird (BGH NJW 1966, 1407; Palandt/Heinrichs, aaO, § 311 RdNr 35), gilt wegen des - zugunsten aller Mitglieder des LfK vereinbarten - Beschleunigungsgebots hier deshalb nicht.
  • OLG Hamm, 08.02.1978 - 20 U 220/77

    Cic; Vertragsabschluß; Bearbeitungsdauer; Schadenersatz; Anahmefrist;

    a) Auch im Versicherungsvertragsrecht können nach allgemeiner Auffassung durch den Eintritt in Vertragsverhandlungen und das dadurch begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis Sorgfaltspflichten der Parteien entstehen, deren schuldhafte Verletzung zur Haftung nach Maßgabe des § 276 BGB führt (BGH NJW 1966, 1407).

    Der bloße Eintritt in Vertragsverhandlungen hat noch keine Änderung dieser Rechtslage zur Folge (BGH NJW 1966, 1407).

    Der Versicherer ist auch nicht verpflichtet, dem Antragsteller einen vor Ablauf der Annahmefrist gefaßten Entschluß über die Ablehnung oder Annahme alsbald mitzuteilen (BGH NJW 1966, 1407).

    b) Das grundsätzliche Recht des Versicherers, die Annahmefrist voll auszunutzen, kann allerdings dann entfallen, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit ersichtlich ist (BGH NJW 1966, 1407; VersR 1975, 1090).

  • BGH, 15.10.1975 - IV ZR 202/73

    Lebensversicherung - Erstprämie - Annahmeerklärung - Versicherungsvertrag -

    a) Auch für Versicherungsgeschäfte gilt zwar der allgemeine Grundsatz, dass bereits durch den Eintritt in Vertragsverhandlungen und das dadurch begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis Sorgfaltspflichten der Parteien entstehen können, deren schuldhafte Verletzung zum Schadenersatz verpflichtet (BGH VersR 1966, 457 = NJW 1966, 1407).
  • OLG Hamm, 27.04.1984 - 20 U 327/83

    Geltendmachung eines Anspruchs gegen eine Versicherung wegen eines Brandschadens;

    Zwar entstehen auch im Versicherungsvertragsrecht durch den Eintritt in die Vertragsverhandlungen und das dadurch begründete vertragsähnliche Vertrauensverhältnis Sorgfaltspflichten der Parteien, deren schuldhafte Verletzung zur Haftung im Rahmen des § 276 führen kann (BGH VersR 66, 457 = NJW 66, 1407; OLG Hamm VersR 78, 1014/1015, 1134/1136; Prölls-Martin, § 3 Anm. 5).
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